„Notwehr – mit welchen Mitteln darf ich mich verteidigen?“ SWR-Fernsehen zu Besuch bei JUNGDO Taekwondo
„Selbstverteidigung und Notwehr – mit welchen Mitteln darf ich mich verteidigen?“ … „Notwehr ist erlaubt!“ so steht es im Gesetzbuch … … das SWR Fernsehen, Prof. Dr. Volker Erb und Strafverteidiger Bernd Kiefer geben Antworten und sind zu Besuch bei JUNGDO Taekwondo im Rahmen des SWR Kriminalmagazin’s „Spur des Verbrechens“; Video in der ARD-Mediathek (ab 20:56 min)